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dxm GmbH & Co. KG

AGB

§ 1 Anwendung

1. Die dxm GmbH & Co. KG, Talstraße 24, 40217 Düsseldorf, (nachfolgend kurz „dxm“ genannt) entwickelt für Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) u. a. Web-, Print- und Filmwerke (nachfolgend zusammenfassend „Werk(e)“ genannt) und bietet darüber hinaus anschließend zubuchbare Service- und Wartungsleistungen an. Diese Tätigkeiten (nachfolgend zusammenfassend „Leistung“ genannt) sind Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmern als Kunden gelten. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Das Vertragsverhältnis zwischen dxm und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung. Sie gelten für Leistungen, die von dxm an den Kunden erbracht werden, unabhängig vom jeweiligen Vertragstypus und davon, ob es sich um Rahmenverträge, einzelne Verträge oder neue oder wiederholte Verträge handelt. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sondern gelten nur im Falle einer ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Zustimmung von dxm

§ 2 Leistungsumfang

1. Der Umfang der Leistung von dxm bestimmt sich unmittelbar nach dem jeweiligen Angebot (ggf. nebst Leistungsverzeichnis) und der Auftragsbestätigung (ggf. nebst deren Anlagen). Es wird vermutet, dass Angebot und Auftragsbestätigung vollständig und inhaltlich richtig sind sowie den Leistungsgegenstand korrekt wiedergeben.

2. Der Leistungsinhalt wird durch Angebot und Auftragsbestätigung abschließend geregelt. Jede Abweichung hiervon bedarf der Schriftform.

3. dxm erbringt die Leistungen nach den mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden. Hinsichtlich der gestalterischen und künstlerischen Ausarbeitung und Umsetzung steht dxm jedoch im Rahmen der Kundenvorgaben Gestaltungsfreiheit und das Letztentscheidungsrecht zu. 4. dxm ist berechtigt, sich zur Auftragsdurchführung ohne Zustimmung des Kunden sorgfältig ausgewählter Subunternehmer zu bedienen.

§ 3 Vertragsabschluss

1. dxm gibt gegenüber dem Kunden ein verbindliches Angebot in Schriftform ab. Der Vertrag kommt durch Zugang der rechtsverbindlich durch den Kunden unterzeichneten, schriftlichen Auftragsbestätigung bei dxm zu Stande. Dabei genügt die Rücksendung per Post oder eingescannt per E-Mail.

2. Für die Rücksendung der Auftragsbestätigung setzt dxm dem Kunden eine angemessene Annahmefrist von 14 Tagen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist gilt die verspätete Annahme als neues Angebot, welches einer erneuten Annahme seitens dxm bedarf.

3. Alle Angebote in Anzeigen, Prospekten, Preislisten etc. von dxm sind freibleibend und gelten nicht als „Angebot“ im Rechtssinne.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde dxm alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und/oder sonstige Unterlagen und Materialien (nachfolgend „Inhalte“ genannt) in geeigneten Formaten zeitnah und fristgerecht unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

2. Die Inhalte sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlicher Nutzungsrechte an dxm zu liefern. Für etwaige Unvollständigkeit und/oder Fehlerhaftigkeit der überlassenen Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich und kann sich insoweit nicht auf etwaige Mängel gegenüber dxm berufen. Im Übrigen gilt § 9.

3. Auch während des weiteren Zeitraums der Leistungserbringung durch dxm ist der Kunde zu einer angemessenen Mitwirkungspflicht gegenüber dxm verpflichtet, hat auf Rückfragen und bei abzustimmenden Sachverhalten in angemessener Zeit zu reagieren und Entscheidungen zu treffen und hat insbesondere seiner Mitwirkungspflicht zur Zwischen- und Endabnahme gemäß nachstehendem § 7 nachzukommen.

4. Spätestens mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung hat der Kunde dxm einen verantwortlichen Ansprechpartner für die jeweilige Leistung mit Angabe seiner persönlichen E-Mail-Adresse zu benennen. Zukünftige Korrespondenz, insbesondere bezüglich der vorbezeichneten Mitwirkungspflichten und der Erteilung der Zwischen- und Endabnahmen oder Mängelrügen gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann rechtsverbindlich über E-Mail-Kontakt durch den und mit dem verantwortlichen Ansprechpartner erfolgen.

§ 5 Preise

1. Alle von dxm ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der auf diese Preise zu entrichtenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Preise bestimmen sich nach der in dem jeweiligen Angebot und der dazugehörigen Auftragsbestätigung vereinbarten Höhe bzw. dem vereinbarten Stundensatz nach Zeitaufwand.

2. Zusätzliche Kosten, die durch die Auftragsdurchführung entstehen, insbesondere Kosten für Verpackung, Transport, Versendung, Zustellung, Versicherung, Reise- und Übernachtungskosten und vergleichbare Kosten, sind durch den vereinbarten Preis nicht abgegolten, sondern als Auslagen der dxm vom Kunden zu erstatten zuzüglich einer Service-Fee gemäß Angebot.

3. Soweit der Kunde seinen Auftrag erweitert, einschränkt, mit neuen Fristen versieht oder sonst ändert, gilt dies als neuer Auftrag, der seinerseits der Annahme durch dxm bedarf. Für diesen neuen Auftrag darf dxm auch ohne ausdrückliche Vereinbarung den Mehraufwand an Einzelleistungen abrechnen.

4. Ergibt sich während der Leistungserbringung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als ursprünglich angenommen, ist dxm berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne zusätzliche Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten, ist dxm verpflichtet, den Kunden hierüber in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten. Nimmt der Kunde das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten gegen angemessene Vergütung der bislang von dxm geleisteten Arbeiten.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Es gelten, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Zahlungsfristen:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung als Vorschuss unmittelbar bei Auftragserteilung, zur Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Vorschussrechnung nach Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Kunden, erst nach Zahlungseingang wird mit der Leistungserbringung begonnen,
  • 50 % des Preises nach der Abnahme der Leistung, zur Zahlung fällig innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung.
  • Bei einem Realisierungszeitraum von über 4 Wochen ist dxm berechtigt, Teilrechnungen der erbrachten Leistungen jeweils zum Monatsende zu fakturieren, fällig innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Teilrechnung.

2. Die Fälligkeit wird nicht dadurch gehindert, dass der Kunde die Leistung als fehlerhaft rügt, wenn unstreitig ist, dass der Auftrag von dxm vollständig erbracht ist.

3. Mit Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist nach Absatz 1 tritt automatisch und ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Ab dem Eintritt des Verzuges sind fällige Beträge mit einem Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. dxm bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung auf eine offene Forderung mit mehr als vier Wochen in Verzug, so ist dxm berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von dxm ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche zulässig, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. An dxm überlassenen Materialien, Dokumenten usw. steht dxm ein Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB) und ein vertragliches Pfandrecht zu, bis alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung befriedigt sind.

§ 7 Fertigstellungsfristen / Zwischen- und Endabnahme / Rügeobliegenheit

1. Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich zum Gegenstand in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gemacht und schriftlich bestätigt worden sind.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dxm die Auftragsdurchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., hat dxm auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen dxm, die Auftragsdurchführung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verlängerung der Lieferzeit oder Befreiung von der Verpflichtung von dxm sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz ausgeschlossen.

3. Bedarf es zur weiteren Auftragsdurchführung einer Mitwirkung des Kunden (siehe § 4), hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der ihm hierfür von dxm gesetzten Frist, ohne weitere Aufforderung zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht nach, verschiebt sich die von dxm vertraglich geschuldete Leistungs- bzw. Lieferfrist nach vorstehendem Absatz 1 jeweils um die von dem Kunden überschrittene Zeitspanne zur Mitwirkung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Im Falle der endgültigen Verweigerung seiner Mitwirkung steht dxm das Recht zu, sämtliche bisherige Kosten abzurechnen und die weitere Ausführung des Auftrages zu verweigern. Die Mitwirkung gilt als endgültig verweigert, wenn nach Ablauf einer weiteren von dxm gesetzten Frist keine Reaktion des Kunden erfolgt. Über diese Rechtswirkung hat dxm den Kunden gesondert hinzuweisen.

4. Falls erforderlich, finden Zwischenabnahmen durch den Kunden statt. Dabei wird dem Kunden der Werkentwurf durch dxm in jeweils geeigneter Form zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

5. Analog zur Zwischenabnahme findet nach Fertigstellung des Werks durch dxm die Endabnahme des Endprodukts statt.

6. Der Kunde muss die Leistung innerhalb der von dxm gesetzten Frist zur Abnahme prüfen und mittels in Textform zu erklärendem Einverständnis zwischenabnehmen bzw. endabnehmen oder erkennbare Mängel gegenüber dxm schriftlich anzeigen. Wird innerhalb der Frist keine Abnahme erklärt oder die Abnahme nicht begründet mit konkreten Mängelrügen verweigert, so gilt sie als erteilt.

7. Die Zwischen- bzw. Endabnahme darf nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht insoweit Gestaltungsfreiheit. Jedoch wird dem Kunden die Möglichkeit einer gestalterischen und für dxm zumutbaren Änderung durch schriftliche Anzeige innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt eingeräumt.

8. Hat der Kunde die Leistung endabgenommen, erhält er nach seiner Abnahme und vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung die Leistung in der/den in dem Angebot beschriebenen Form(en).

9. Bei Übergabe nicht offensichtliche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Rügefrist für die Endabnahme nicht entdeckt werden können, sondern erst später zu Tage treten, sind dxm unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen; anderenfalls gilt die Leistung ebenfalls trotz Mangels als mangelfrei.

§ 8 Gewährleistung / Verjährung / Rücktritt / Kündigung

1. dxm verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt in professioneller Art und Weise auszuführen, insbesondere die ihr überlassenen Unterlagen und Informationen sorgfältig und vertraulich zu behandeln sowie die vereinbarten Fristen einzuhalten.

2. Soweit die Leistung mangelhaft sein sollte und der Kunde mit seinen Mangelrechten nach § 7 Ziffer 6 oder 9 dieses Vertrages nicht ausgeschlossen ist, steht dxm ein Recht auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, so hat der Kunde die gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, soweit diese nicht durch nachfolgende Regelungen beschränkt sind.

3. Soweit dies erforderlich ist, hat der Kunde bei der Fehlerbehebung mitzuwirken. Wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung ernsthaft und endgültig verweigert, gilt die Leistung von dxm als im Wege der Nacherfüllung einwandfrei erbracht.

4. Alle Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung durch dxm verjähren binnen 12 Monaten ab Endabnahme, soweit gesetzlich zulässig.

5. dxm hat das Recht, von einem Auftrag oder einer Geschäftsbeziehung insgesamt zurück zu treten, wenn sich die Bonität oder Liquidität des Kunden so verschlechtert, dass die Bezahlung laufender oder künftiger Aufträge gefährdet erscheint. dxm hat den Beweis hierfür erbracht, wenn der Kunde mit der Zahlung auf eine offene Forderung mehr als zwei Monate in Verzug ist. In diesem Fall behält dxm einen Anspruch auf Teilvergütung für die bereits ausgeführten Leistungen, unabhängig davon, ob diese für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind. Der Kunde kann den Rücktritt durch Zahlung auf alle noch offenen Forderungen von dxm abwenden.

6. Kündigt der Kunde vor Vollendung der Leistung, so sind die von dxm bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten (Teil-)Leistungen anteilig entsprechend der Vergütungsabrede zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche seitens dxm bleiben unberührt.

7. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte an den Arbeitsgrundlagen

1. Soweit der Kunde dxm Vorarbeiten, Druckvorlagen, Texte, Bilder, Dokumente, Materialien oder andere Unterlagen (nachfolgend zusammen „Unterlagen“ genannt) zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt, wird vorausgesetzt, dass durch ihre Verwendung und Verarbeitung keine Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde versichert gegen-über dxm durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass es sich bei den Unterlagen um sein Volleigentum handelt und /oder ihm die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen zustehen. dxm ist nicht verpflichtet, diese Angaben des Kunden zu überprüfen bzw. eigene Recherchen etwaig entgegenstehender Schutzrechte vorzunehmen. Der Kunde stellt dxm hiermit unwiderruflich von allen Ansprüchen verletzter oder durch einen Eingriff betroffener Dritter vollständig und unbedingt im Innenverhältnis frei, einschließlich eventuell entstehender Rechtsvertretungs- oder Rechtsverfolgungskosten.

2. Im Hinblick auf Inhalte und Werbeaussagen, die der Kunde dxm zur Verfügung stellt oder die von dxm erstellt und anschließend vom Kunden freigegeben worden sind, insbesondere im Rahmen einer Zwischen- und/oder Endabnahme gemäß vorstehendem § 7, trägt der Kunde für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit dieser Aussagen die alleinige Verantwortung. dxm trifft insoweit weder eine Prüf- noch eine Hinweispflicht gegenüber dem Kunden. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, einen geeigneten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der rechtlichen Prüfung zum Beispiel von Werbetexten und –Claims zu beauftragen, um Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern von vornherein zu vermeiden. dxm prüft Angaben des Kunden weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht. Der Kunde stellt dxm hiermit unwiderruflich von allen Ansprüchen verletzter oder durch einen Eingriff betroffener Dritter im Innenverhältnis frei, einschließlich eventuell entstehender Rechtsvertretungs- oder Rechtsverfolgungskosten.

§ 10 Urheberrechte / Nutzungsrechte an den Leistungen

1. An sämtlichen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen geschützten Werken ist dxm der alleinige Urheber. Insoweit liegen sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an dem Werk ausschließlich bei dxm. Hat der Kunde Vorarbeiten, Ideen oder andere Unterlagen geliefert, begründet dies kein Miturheberrecht zu seinen Gunsten oder zugunsten eines Dritten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Rechte, die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, bleiben hiervon unberührt. An den vom Kunden eingebrachten Texten für die Webseite verbleibt der Kunden selbst Urheber an diesen Sprachwerken.

2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung wird dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, jedoch nicht übertragbares und für den jeweiligen Zweck erforderliches Nutzungsrecht an dem von dxm hergestellten Werk(en) eingeräumt, soweit nichts hiervon Abweichendes im jeweiligen Auftrag schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Eine weitergehende Nutzung und Vervielfältigung, bspw. in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten bzw. Domains, Veränderungen oder sonstige Bearbeitungen, ganz oder in Teilen, durch den Kunden oder beauftragte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch dxm nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind vom Kunden selbst vorgenommene Aktualisierungen der von dxm erstellten Website. Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, gelten als nicht übertragen.

3. dxm gewährleistet ausdrücklich nicht die Schutz- und/oder Eintragungsfähigkeit ihrer Werke, steht jedoch dafür ein, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.

4. Soweit von dxm gewünscht oder bereits selbst vorgenommen, ist dxm als Urheber des erstellten Werks in geeigneter Form, beispielsweise als Webseitengestalter im Impressum der Internetseite, im Impressum einer Broschüre oder im Vorspann eines Videos, mit ihrer vollständigen Unternehmensbezeichnung und ihrem Logo zu benennen. Jede Änderung, auch die Nennung weiterer Beteiligter, bedarf jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dxm. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei einer genehmigten Weitergabe ODER Vervielfältigung des Werks an Dritte, diese vorstehende Nennungspflicht jeweils entsprechend aufzuerlegen. Wird das Werk nachträglich durch den Kunden oder einen Dritten wesentlich umgestaltet, ist die Urheberbenennung von dxm zu entfernen.

5. Für jeden Fall der Überschreitung der dem Kunden nach vorstehenden Ziffern 2 und/oder 3 auferlegten Pflichten kann dxm eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe von dxm nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Höhe wird auf maximal 100 Prozent der vereinbarten Vergütung beschränkt. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Werden durch die Rechteüberschreitung des Kunden zudem Rechte Dritter verletzt, stellt der Kunde dxm hiermit unwiderruflich von allen Ansprüchen verletzter oder durch einen Eingriff betroffener Dritter vollständig und unbedingt im Innenverhältnis frei, einschließlich eventuell entstehender Rechtsvertretungs- oder Rechtsverfolgungskosten.

6. Soweit Inhalte, die dxm erarbeitet, nicht Gegenstand der Produktion bzw. des Designs werden, hat der Kunde diese, soweit sie ihm physisch überlassen werden, unverzüglich nach Abnahme unaufgefordert an dxm zurück zu geben. Dateien hat er zu löschen. Diese Inhalte sind von Seiten des Kunden gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Nutzung von solchen Inhalten für andere Projekte ist für dxm möglich.

§ 11 Haftung

1. dxm haftet wegen der Verletzung vertraglicher wie außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die einfache Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nämlich solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf, oder hat Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zum Gegenstand. dxm haftet nicht im Falle höherer Gewalt.

2. Für jegliche (Schutz-)Rechtsverletzungen Dritter, die darauf beruhen, dass die Werke vom Kunden nicht bestimmungsgemäß genutzt werden und/oder durch eine Änderung verursacht wurden, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat, übernimmt dxm ausdrücklich keine Haftung.

3. Für Rechtsmängel, Garantieversprechen und Ansprüche aus gesetzlicher Produkthaftung, die nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können, haftet dxm uneingeschränkt.

4. Die Haftung von dxm ist in allen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Für jeden nicht vorhersehbaren bzw. vertragsuntypischen Schaden ist jegliche Haftung ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die vereinbarte Auftragsvergütung begrenzt.

5. Soweit die Haftung von dxm ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von dxm.

§ 12 Verschwiegenheit / Datenschutz / Aufbewahrungsfristen

1. Der Kunde verpflichtet sich hiermit gegenüber dxm über die Bestimmungen des jeweiligen Auftrages sowie alle im Rahmen der Vertragserfüllung über dxm bekannt gewordenen geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen absolutes Stillschweigen zu bewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder
b) dem Kunden nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch für Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen des Kunden und ist auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu wahren.

2. Alle personenbezogenen Daten des Kunden, die dxm im Rahmen der Auftragsdurchführung von ihm erhält, werden von dxm nach den gesetzlichen Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes zum Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung des Kunden erhoben, verarbeitet und gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben, sofern dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Nach der Datenschutz-Grundverordnung steht dem Kunden ein jederzeitiges Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie ggf. auf Vervollständigung, zudem ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten sowie auf Datenübertragbarkeit zu gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Ferner steht dem Kunden das Recht zu, sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren und gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dxm zu widerrufen. Sofern die personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

3. Möchte der Kunde von seinem Widerspruchsrecht und/oder einem oder mehreren der vorstehend genannten Betroffenenrechte Gebrauch machen oder wünscht weitere Informationen zum Thema Datenschutz, kann er sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von dxm wenden unter: datenschutz@dxm.space.

4. Soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, steht es dxm frei, sämtliche selbst oder vom Kunden erstellten Vorlagen, Entwürfe und sonstige Arbeitsmaterialien an den Kunden herauszugeben, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe oder zur Vernichtung/Löschung besteht nicht. Im Übrigen gelten für personenbezogene Daten die datenschutzrechtlichen Löschfristen.

§ 13 Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Erfüllungsort

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von dxm in Düsseldorf.

2. Auf das Vertragsverhältnis selbst sowie auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihm findet deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts Anwendung.

3. Erfüllungsort ist der Sitz von dxm in Düsseldorf

§ 14 Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Erfüllungsort

1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.