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Webdesign & Development

Barrierefreie Websites, die sich wirklich bedienen lassen

Wir entwickeln Websites, die per Tastatur, Screenreader und auf kleinen Bildschirmen funktionieren, und prüfen bestehende Auftritte auf die Anforderungen aus BFSG und WCAG.

Worum geht es?

Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen zugänglich sein. Wichtiger als die Pflicht ist aber der Alltag: Wer eine Seite nur mit der Tastatur bedient, schlecht sieht oder auf einem kleinen Display unterwegs ist, soll trotzdem bestellen und Kontakt aufnehmen können.

BFSG und WCAG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Shops und digitale Dienstleistungen. Geprüft wird anhand der WCAG-Kriterien, die wir für Ihre Seite in konkrete Aufgaben übersetzen.

Erst prüfen, dann umbauen

Wir testen mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Werkzeugen, dokumentieren die Funde und arbeiten sie nach Dringlichkeit ab. So ist jederzeit belegbar, was bereits erledigt ist.

Sauber gebaut statt nachgerüstet

Semantisches HTML, ausreichende Kontraste, sichtbarer Fokus und verständliche Sprache kosten kaum Mehraufwand, wenn sie von Anfang an mitlaufen. Eingeblendete Overlay-Werkzeuge ersetzen das nicht.

Wenn Seiten nicht zugänglich sind, sind sie für viele einfach nicht da.

Typische Situationen, in denen Kunden zu uns kommen

  • Der eigene Shop fällt unter das BFSG und es ist unklar, was konkret zu tun ist.

  • Die Website lässt sich mit der Tastatur nicht vollständig bedienen.

  • Kontraste und Schriftgrößen sind zu schwach für gute Lesbarkeit.

  • Formulare melden Fehler, ohne dass ein Screenreader sie vorlesen kann.

  • Bilder haben keine sinnvollen Alternativtexte, weil niemand dafür zuständig ist.

  • Ein Relaunch steht an und Zugänglichkeit soll diesmal von Beginn an mitlaufen.

  • Nichts davon trifft zu?

    Dann erzählen Sie uns, worum es bei Ihnen geht.

    Kontakt aufnehmen

Was wir konkret machen

Prüfung bestehender Websites

Wir gehen die Seite technisch und praktisch durch und liefern eine priorisierte Liste statt eines unlesbaren Prüfberichts.

Barrierefreie Entwicklung

Saubere Struktur, korrekte Beschriftungen, Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus gehören bei uns zur normalen Umsetzung.

Design mit ausreichenden Kontrasten

Farben, Schriftgrößen und Zustände prüfen wir bereits im Design, damit später nichts zurückgebaut werden muss.

Formulare und interaktive Elemente

Gerade Formulare, Filter und Dialoge entscheiden über Zugänglichkeit. Wir setzen sie so um, dass sie ansagbar und bedienbar sind.

Begleitung der Redaktion

Alternativtexte, sinnvolle Überschriften und verständliche Sprache sind redaktionelle Arbeit. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Nachvollziehbare Dokumentation

Wir halten fest, was umgesetzt wurde und wo bewusst Einschränkungen bleiben, als Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit.

Unser Vorgehen

  • 01

    Prüfen

    Bestandsaufnahme der Website mit Blick auf Bedienung, Struktur, Kontraste und Formulare.

  • 02

    Priorisieren

    Wir sortieren nach Wirkung und Aufwand. Zuerst kommt, was echte Nutzung blockiert.

  • 03

    Umsetzen

    Anpassungen in Design, Frontend und Inhalten, gemeinsam mit Ihrer Redaktion.

  • 04

    Festhalten

    Dokumentation des Stands und der offenen Punkte, damit der Zustand nachvollziehbar bleibt.

Barrierefreiheit wird Teil der Seite, nicht ein Nachtrag. Schicken Sie uns den Link, wir sagen Ihnen, wo die größten Hürden liegen.

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Häufige Fragen

Barrierefreiheit ist Alltagstauglichkeit: Tastatur, Kontrast, Formulare. Und ja, oft auch gesetzliche Pflicht.

Was bedeutet eine barrierefreie Website in der Praxis?

Dass die Seite vollständig mit der Tastatur bedienbar ist, der Fokus sichtbar bleibt, Kontraste und Schriftgrößen ausreichen und Struktur sowie Überschriften logisch aufgebaut sind. Bilder brauchen sinnvolle Alternativtexte, Formulare klar beschriftete Felder und Fehlermeldungen, die ein Screenreader vorlesen kann. Geprüft wird das anhand der WCAG-Kriterien, die wir für Ihre Seite in konkrete, abarbeitbare Aufgaben übersetzen.

Ist das nur für öffentliche Auftraggeber relevant?

Nein. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind seit Juni 2025 auch viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen privater Anbieter betroffen, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen. Unabhängig von der Pflicht gilt: Zugängliche Seiten sind für alle besser bedienbar, funktionieren auf kleinen Displays zuverlässiger und sind für Suchmaschinen leichter zu erfassen. Ob und wie das BFSG Sie betrifft, klären wir zu Beginn.

Können Sie bestehende Websites prüfen?

Ja. Wir testen mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Werkzeugen, dokumentieren die Funde und sortieren sie nach Dringlichkeit und Aufwand. Sie bekommen keinen unlesbaren Prüfbericht, sondern eine priorisierte Liste, die wir auf Wunsch direkt abarbeiten. Was umgesetzt wurde und wo bewusst Einschränkungen bleiben, halten wir nachvollziehbar fest, als Grundlage für Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit.

Ersetzt das eine formale BITV-Prüfung?

Nein. Wir setzen nach den WCAG-Kriterien um und dokumentieren den Stand, ein formales Prüfsiegel vergeben wir nicht. Wenn Ihr Auftrag oder Ihre Ausschreibung eine Prüfung durch eine anerkannte Stelle verlangt, bereiten wir diese vor und beheben die Befunde im Anschluss. Von eingeblendeten Overlay-Werkzeugen raten wir ab: Sie beheben die Ursachen nicht.

Unsicher, wie barrierefrei Ihre Website ist?

Schicken Sie uns den Link. Wir sehen uns die Seite an und sagen Ihnen, wo die größten Hürden liegen.