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Förderungen

Prozesse digitalisieren, bevor die Software feststeht

Erster Aufruf ab 7. September 2026.

MID-Digitale Prozesse ist das neue Förderprogramm ab September 2026. Es fördert externe Beratung, mit der KMU in NRW interne Geschäfts- und Produktionsprozesse analysieren und optimieren. Die neue Richtlinie gilt ab 1. September 2026. Der erste Förderaufruf läuft vom 7. September bis 1. Dezember 2026, solange Fördermittel verfügbar sind.

Offizielle Seite der NRW.BANK

Worum geht es?

Wenn der Ablauf unklar ist, hilft die beste Software wenig. MID-Digitale Prozesse zahlt die externe Beratung davor: bestehende Prozesse aufnehmen, digitale Soll-Abläufe beschreiben, Systeme auswählen und die Einführung fachlich begleiten.

Wer gefördert wird

KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Anträge nur im Förderaufruf, in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs. Der Aufruf kann früher enden, wenn die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind. Innerhalb von zwei Jahren kann das Programm grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

Was gefördert wird

Externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Dazu können insbesondere IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Auswahl geeigneter Softwarelösungen und die fachliche Begleitung der Implementierung gehören. Es darf nur ein Beratungsunternehmen beauftragt werden. Unteraufträge für die geförderte Beratungsleistung sind nicht zulässig.

Höhe, Laufzeit, Auftrag

Höchstens 500 Euro pro Beratungstag, mindestens 10 und höchstens 30 Beratungstage, damit höchstens 15.000 Euro. Der Durchführungszeitraum beträgt drei Monate ab Zuwendungsbescheid. Vor der Antragstellung darf ein gültiges Beratungsangebot erstellt werden. Ein rechtsverbindlicher Auftrag zur geförderten Leistung darf erst nach dem Zuwendungsbescheid erteilt werden.

Erst den Ablauf verstehen. Dann das System wählen.

Typische Situationen

  • Excel, Mail und Kopien halten denselben Prozess am Leben.

  • Eine Software ist im Gespräch, der Soll-Prozess fehlt.

  • Abteilungen arbeiten unterschiedlich und niemand hat das Ende-zu-Ende beschrieben.

  • Die Einführung der letzten Software ist im Alltag versandet.

  • Es gibt keine Zeit für 30 Beratungstage, aber zehn würden den Engpass lösen.

  • Der Aufruf startet bald, das Angebot ist noch nicht fertig.

  • Nichts davon trifft zu?

    Dann erzählen Sie uns, worum es bei Ihnen geht.

    Kontakt aufnehmen

Was wir konkret machen

IST aufnehmen

Die tatsächlichen Abläufe dokumentieren, nicht das Organigramm. Wo Wartezeiten, Medienbrüche und Doppelarbeit sitzen.

SOLL schneiden

Digitale Zielabläufe, die im Alltag tragfähig sind. Mit klaren Zuständigkeiten.

Software auswählen

Anforderungen aus dem Soll-Prozess ableiten und Systeme dagegen halten. Wir sind an keinen Hersteller gebunden.

Einführung begleiten

Fachliche Beratung in der Umstellungsphase, damit die Software den beschriebenen Ablauf trifft. Keine Softwareentwicklung und keine reine Standardinstallation im geförderten Umfang.

Angebot für den Antrag

Ein gültiges Beratungsangebot zur Antragstellung über mindestens zehn Beratungstage. Ein rechtsverbindlicher Auftrag zur geförderten Leistung wird erst nach dem Zuwendungsbescheid erteilt.

Nachweis vorbereiten

Verwendungsnachweisformular, Rechnungskopie mit Durchführungszeitraum, Zahlungsnachweis vom Geschäftskonto und Monitoringbogen. Die Richtlinie verlangt zusätzlich einen Sachbericht über die erbrachten Beratungsleistungen.

Unser Vorgehen

  • 01

    Jetzt vorbereiten

    Engpass benennen, Beratungstage schätzen, gültiges Beratungsangebot schreiben. Das muss stehen, bevor das Portal am 7. September öffnet.

  • 02

    Im Aufruf einreichen

    Antrag plus gültiges Beratungsangebot über das NRW.BANK-Portal, durch euch als Unternehmen. Es zählt, wann der vollständige Antrag im Portal liegt. Der Aufruf kann enden, sobald die Mittel ausgeschöpft sind.

  • 03

    Beraten

    Nach dem Bescheid: Analyse, Konzeption, Auswahl, fachliche Begleitung. Drei Monate ab Zuwendungsbescheid. Vorher darf das Vorhaben nicht beginnen.

  • 04

    Abschließen

    Nachweis einreichen. Danach bleibt der Soll-Prozess. Eine technische Umsetzung mit uns wäre ein eigener Auftrag außerhalb dieser Förderung.

Wenn ihr den Aufruf im September nutzen wollt, müssen gültiges Beratungsangebot und Engpass jetzt stehen. Schreibt uns den Prozess, der weh tut.

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Häufige Fragen

MID-Digitale Prozesse ist das neue Teilprogramm ab September 2026. Es ist nicht dasselbe wie MID-Digitalisierung. Das Beratungsangebot sollte stehen, bevor das Portal öffnet.

Wer stellt den Antrag?

Das antragstellende Unternehmen, über das Kundenportal der NRW.BANK. dxm unterstützt bei der Einordnung, dem Leistungsumfang und dem gültigen Beratungsangebot. Unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und die Einreichung bleiben beim Unternehmen. Über Förderfähigkeit und Bewilligung entscheidet die NRW.BANK.

Wann können wir beantragen?

Die neue Richtlinie gilt ab 1. September 2026. Der erste Förderaufruf läuft vom 7. September bis 1. Dezember 2026 und kann früher enden, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Höchstens 500 Euro pro Beratungstag, mindestens 10 und höchstens 30 Beratungstage, damit höchstens 15.000 Euro. Softwareentwicklung, Softwarekauf, Hardware und Lizenzen sind nicht förderfähig.

Was gilt rechtlich?

Alle Angaben entsprechen unserem Kenntnisstand vom 20. August 2026. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Förderaufrufe und Vorgaben der zuständigen Förderstelle. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bereit für den Aufruf im September?

Schreibt uns den Prozess, der intern am meisten reibt. Wir prüfen anhand der veröffentlichten Förderkriterien, ob das Vorhaben grundsätzlich zum Programm passen kann, und legen das gültige Beratungsangebot für den Antrag bereit.