explore
swipe
Bitte deaktivieren Sie den Energiesparmodus um das Erlebnis zu verbessern.
Förderungen

KI vorbereiten, bevor ihr teure Systeme kauft

NRW.BANK.Impuls KI fördert 50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, wenn KMU in NRW den Einsatz von künstlicher Intelligenz vorbereiten. Gefördert werden Beratung, Konzeption, Entwicklung und Test eines konkreten KI-Anwendungsfalls. dxm macht Modul A und Modul B.

Offizielle Seite der NRW.BANK

Worum geht es?

Viele kaufen erst ein KI-Werkzeug und merken danach, dass der Ablauf unklar ist. Impuls KI fördert den Schritt davor: Anwendungsfälle finden, Voraussetzungen prüfen, ein System an einem konkreten Fall entwickeln und testen.

Wer gefördert wird

Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Innerhalb von zwei Jahren höchstens zweimal. Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden dabei berücksichtigt. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Modul A: Konzeption

Anwendungsfelder finden, Ziele setzen, Fälle priorisieren, Strukturen für den Betrieb und den verantwortungsvollen Einsatz von KI festlegen. Den Teil überspringen die meisten.

Modul B: Entwicklung und Test

Entwicklung und Erprobung des konkreten KI-Anwendungsfalls. Notwendige Softwarelizenzen, Hardware-Miete und Testinfrastruktur können in Modul B berücksichtigt werden. Diese Sachausgaben dürfen höchstens 25 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben von Modul B ausmachen. Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Eine anschließende dauerhafte Implementierung oder vollständige Produktivsetzung kann separat erfolgen und ist nicht Bestandteil der geförderten Testphase.

Erst den Fall klären. Dann die KI testen.

Typische Situationen

  • Es gibt viele KI-Ideen, aber keinen priorisierten Anwendungsfall.

  • Ein Tool ist im Gespräch, der Nutzen ist nicht belegt.

  • Datenschutz und Zuständigkeiten sind ungeklärt.

  • Einzelne Teams experimentieren, die Geschäftsführung will eine Entscheidung.

  • Ein Test wäre sinnvoll, das Tagesgeschäft lässt keine Extra-Kosten zu.

  • Nach sechs Monaten soll ein Ergebnis stehen, kein weiteres Konzept.

  • Nichts davon trifft zu?

    Dann erzählen Sie uns, worum es bei Ihnen geht.

    Kontakt aufnehmen

Was wir konkret machen

Anwendungsfälle finden

Wir schauen in eure Abläufe und benennen, wo KI Zeit oder Fehler reduziert und wo nicht.

Modul A schreiben

Ziele, Prioritäten, technische und organisatorische Voraussetzungen so dokumentieren, dass der Antrag und die interne Entscheidung dieselbe Grundlage haben.

KI entwickeln und testen

Modul B: Entwicklung und Erprobung für einen konkreten Fall, mit Kriterien, an denen ihr den Nutzen messt.

Datenschutz mitdenken

Welche Daten dürfen ins System, wo werden sie verarbeitet, wer entscheidet im Zweifel. Sonst bleibt der Test in der Rechtsabteilung liegen.

Unterlagen für die NRW.BANK

Digital über das Kundenportal, durch euch als Unternehmen. Wir helfen, Fokus, Modul und Zeitraum so zu beschreiben, wie die Richtlinie es verlangt, bevor irgendetwas startet.

Weiterbau nach dem Test

Die Förderung umfasst Entwicklung und Erprobung. Eine dauerhafte Implementierung oder vollständige Produktivsetzung kann separat folgen und ist nicht Bestandteil der geförderten Testphase.

Unser Vorgehen

  • 01

    Fall und Modul festlegen

    Ein klarer KI-Anwendungsfall, zuordenbar zu Modul A oder B. Das Vorhaben sollte in der Regel innerhalb von maximal sechs Monaten durchgeführt werden.

  • 02

    Antrag einreichen

    Über das Kundenportal der NRW.BANK, durch euch als Unternehmen. Vor dem Zuwendungsbescheid darf das Vorhaben nicht beginnen.

  • 03

    Beraten, entwickeln oder testen

    Konzept, Testversion und Nutzen dokumentieren. Danach wisst ihr, ob sich die Produktivsetzung lohnt.

  • 04

    Entscheiden

    Einführen, anpassen oder bewusst lassen. Der nächste Schritt ist ein eigener Auftrag.

Wenn ihr einen konkreten KI-Fall habt und in NRW sitzt, prüfen wir anhand der veröffentlichten Kriterien, ob Impuls KI grundsätzlich passen kann.

Let's connect 🚀

Häufige Fragen

Impuls KI ist ein Zuschuss, kein Kredit. Höhe, Dauer und Module stehen in der Richtlinie der NRW.BANK.

Wer stellt den Antrag?

Das antragstellende Unternehmen, über das Kundenportal der NRW.BANK. dxm unterstützt bei der Einordnung, dem Leistungsumfang und den fachlichen Unterlagen. Unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und die Einreichung bleiben beim Unternehmen. Über Förderfähigkeit und Bewilligung entscheidet die NRW.BANK.

Wie hoch ist die Förderung?

50 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, höchstens 25.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt. Innerhalb von zwei Jahren ist das Programm höchstens zweimal nutzbar.

Dürfen wir vor dem Bescheid starten?

Nein. Die Richtlinie schließt Vorhaben aus, die schon laufen. Auch ein vorgezogener Workshop oder ein unterschriebener Vertrag können den Zuschuss gefährden.

Was gilt rechtlich?

Alle Angaben entsprechen unserem Kenntnisstand vom 20. August 2026. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Richtlinien, Förderaufrufe und Vorgaben der zuständigen Förderstelle. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Habt ihr einen KI-Fall in NRW?

Zwei Sätze zum Anwendungsfall reichen. Wir prüfen anhand der veröffentlichten Förderkriterien, ob Modul A oder B grundsätzlich passen kann. Die Entscheidung trifft die NRW.BANK.